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Allgemeine Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma AGM Anti-Graffiti-Mobil Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund nachfolgender Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 1 Angebote und Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Lieferverträge sowie ihre Änderungen und Ergänzungen kommen nur zustande, wenn wir die Annahme einer Bestellung schriftlich bestätigen. Email-Bestätigungen sind akzeptiert.
- Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der Vertragspartner seine eigenen, von unseren abweichenden allgemeinen Lieferbedingungen mitgeteilt hat oder diese auf eigenen Schriftstücken insbes. Bestellscheinen abgedruckt hat. Auf Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die im Shop-Angebot oder in den technischen Datenblättern ausdrücklich genannt sind., Wir übernehmen keine Haftung für die Einhaltung von Ausführungs- und Sicherheitsvorschriften durch den Käufer.
§ 2 Preisberechnung und Zahlung
- Alle Preisangaben verstehen sich einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer und sonstiger öffentlicher Abgaben.
- Ab einem Nettowarenwert von 1000 € werden Lieferungen frei Haus ausgeführt. Für darunter liegende Bestellungen wird abhängig von der Bestellsumme eine Versandpauschale erhoben. Die Höhe der Versandkosten wird vor Abschluss des Verkaufsvorganges angezeigt.
- Der Kaufpreis ist per Vorkasse, Bankeinzug, Paypal oder Nachnahme fällig.
Nach Ablauf der 5. Bestellung durch den Kunden ist auf Wunsch Lieferung per Rechnung möglich.
Bankeinzug ist bis zum Ablauf der 3. Bestellung nur bis zu einer Höhe von netto 150,00 € möglich - danach bis zu einer Höhe von netto 500,00 €
Bei Zahlungen über Paypal fallen zusätzlich 1,9 % der Rechnungssumme plus 0,35 € als Gebühren an.
Bei Zahlung auf Rechnung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Zahlung nach spätestens 30 Tagen ohne Abzug.
Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem der Verkäufer über das Geld verfügen kann. Ein Skontoabzug ist unzulässig, soweit Kaufpreisforderungen aufgrund älterer, fälliger Rechnungen noch unbeglichen sind.
- Eine Zahlung mit Wechsel ist nicht möglich.
- Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in angemessener Höhe, mindestens aber i.H von 6% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Weiterhin werden bei der zweiten Mahnung 5,00 € und bei der dritten Mahnung 10,00 € Mahngebühr erhoben.
- Gerät der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug, oder gehen bei ihm Wechsel zu Protest oder erfolgen bei ihm Pfändungen oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem Liefervertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, zurück zu treten und für die weiteren Lieferungen Barzahlung zu verlangen. Für Lieferungen und Leistungen ins Ausland gilt ausdrücklich als vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zu Lasten des Käufers gehen.
- Die Zurückerstattung von Zahlungen wegen irgendwelcher nicht anerkannter Ansprüche des Käufers ist ebenso wie die Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ausgeschlossen.
§ 3 Lieferfristen
- Die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen bedarf der Schriftform.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten und deren Lieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.
- Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
- Die Lieferfrist beginnt erst, wenn und die von dem Käufer zu beschaffenden Unterlagen vorliegen.
- Bei Nichteinhaltung der Lieferfristen kann der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach erfolglosem Fristablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
- Aus Schadensersatz wegen Verzuges, Unmöglichkeit oder sonstiger Vertragsverletzungen haften wir nur, soweit Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens, wobei maximal ein Schaden bis zur Höhe des Nettowarenwertes der jeweiligen mangelhaften Lieferung ersetzt wird.
§ 4 Mängelrüge
- Etwaige Mängel sind sofort, spätestens aber innerhalb 10 Tagen nach Ablieferung der Ware, schriftlich anzuzeigen.
- Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer die Ware weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hatte oder hätte entdecken müssen, es sei denn, er weist nach, dass die Verarbeitung oder Veräußerung erforderlich war, um einen Schaden zu vermeiden.
- Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln sind wir lediglich verpflichtet, die Ware umzutauschen oder, falls dies nicht möglich ist, sie zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Voraussetzung ist, dass die Ware sich noch in dem gleichen Zustand wie bei der Lieferung befindet. Weist der Käufer nach, dass er die Ware ohne Verstoß gegen die Rügepflicht weiterverarbeitet oder veräußert hat, so kann er für diesen Teil der Ware Minderung des Kaufpreises verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche wegen mittelbaren oder unmittelbaren Schadens. Wir haften insbesondere auch nicht wegen Mängel, die bei der Verwendung der Ware entstehen, zu denen sie nicht geeignet ist oder wenn Sie falsch appliziert wurde.
- Rücksendungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung zugelassen und müssen bis zu einem Netto-Warenwert von 40,00 € frachtfrei sein. Darüber hinaus dürfen die Waren unfrei zurück gesandt werden.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns an sämtlichen gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer sämtliche, auch die künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, bezahlt hat. Die Hingabe eines Schecks gilt nicht als Zahlung, solange die Einlösung des Papiers nicht erfolgt ist.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.
- Der Eigentumsvorbehalt des Käufers an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung oder Umbildung ist ausgeschlossen. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wird die Ware vom Käufer verarbeitet, gilt als vereinbart, dass wir nach dem Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zum Wert des neu entstandenen Produktes Miteigentum erlangen. Die dem Käufer aus Weiterverarbeitung, Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen tritt er hiermit an uns ab. Auch ist der Käufer ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen, wie er seinen vertragsgemäßen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind bis zur Höhe der offenen Forderungen an uns abzuführen. Im übrigen werden sie freigegeben. Der Käufer hat uns jegliche Beeinträchtigung der vorbehaltenen Rechte umgehend schriftlich mitzuteilen,
§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung, Zahlung sowie für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch aus der Hereinnahme von Schecks ist Hildesheim.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte ein Bestandteil der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass die unwirksame oder nichtige Klausel schnellstmöglich durch eine Vereinbarung ersetzt wird, die dem wirtschaftlich oder rechtlich gewolltem Inhalt entspricht.
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